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Das Gesetz gegen Feinstaub
Feinstaubmengen und Krankheiten durch Kamine und Kaminöfen
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Kontrolle des Einbaus der Rußfilter in Kamine
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Kontrolliert jemand den Rußfilter meines Kaminofens?
Grundsätzlich müssen Sie nachweisen, daß Ihr Kamin, Kaminofen oder Kachelofen die Grenzwerte der Feinstaub-Belastung einhält.
Ist dies der Fall, liegt also die Feinstaub-Belastung Ihres Kaminofens unterhalb des Grenzwertes, erhalten Sie vom Hersteller eine entsprechende
Bescheinigung. Diese wird vom Schornsteinfeger oder der prüfenden Behörde akzeptiert. Oftmals sind neben der Wärmekapazität auch die Werte zur Feinstaub-Belastung
in der Typenbescheinigung Ihres Kamins aufgeführt.
Alternativ können Sie die Feinstaub-Belastung Ihres Kamins oder Kaminofens auch von Ihrem Schornsteinfeger messen lassen. Das
Umweltministerium spricht hier von Kosten um etwa 150 Euro
für eine solche Messung. Stellt Ihr Schornsteinfeger fest,
daß die Grenzwerte nicht eingehalten werden, müssen Sie einen Rußfilter zur Senkung der Feinstaub-Belastung einbauen, wenn Sie Ihren Kaminofen weiter
betreiben möchen.
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