Im Zusammenhang mit dem neuen
Gesetz gegen Feinstaub aus Kaminen
muß jedoch auch festgestellt werden, daß ein Großteil der sich heute in Betrieb befindlichen Kamine, Kaminöfen und Kachelöfen
bereits den
Grenzwerten der Feinstaub-Erzeugung aus Kaminen
entspricht, so daß nicht unbedingt eine
Nachrüstung mit einem Rußfilter für Kamine erforderlich ist.
Grundsätzlich kristalliert sich heraus, daß offene Kamine - obwohl gerade
offene Kamine den meisten Feinstaub produzieren - und historische Öfen von der neuen Regelung
zur Reduzierung der Feinstaub-Belastung aus Kaminen, Kaminöfen und Kachelöfen ausgenommen sind.
Man muß weiterhin anmerken, daß die
Nachrüstung eines Rußfilters zur Reduzierung der Abgabe von Feinstaub auch aus technischen Gründen bei offenen Kaminen nicht möglich
ist. Da das Holz in einem offenen Kamin mit niedrigeren Temperaturen verbrannt wird als in den geschlossenen System eines Kaminofens oder Kachelofens, bleibt mehr Ruß und damit
mehr Feinstaub übrig, der über den Schornstein in die Luft emittiert wird.
Bei den
historischen Öfen, die in der Novelle der BundesImmissionsschutzverordnung von der Pflicht zur Reduzierung der Feinstaub-Belastung bzw. von der
Pflicht zur Einhaltung von Grenzwerten bei der Erzeugung von Feinstaub ausgenommen werden sollen, handelt es sich um Kamine, Kaminöfen und Kachelöfen die vor den 1950er Jahren
gebaut und installiert wurden. In der Regel handelt es sich hierbei um Kachelöfen und Kochherde.
Grundsätzlich sieht das
Bundesumweltministerium Typenklassen für alle Kamine, Kaminöfen und Kachelöfen vor, vergleichbar mit
den Umweltplaketten zur Reduzierung der Feinstaub-Belastung in Innenstädten, um so Kamine und Kaminöfen bestimmter Typenklassen mit der Zeit abschalten lassen zu können.
Lesen Sie hier mehr über die
gesetzlichen Grenzwerte für Feinstaub durch Kamine, Kaminöfen und Kachelöfen (mit/ohne Russfilter)
und die zugehörigen Typenklassen für Kamine
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Feinstaub aus Kaminen: Emittierte Mengen und mögliche Krankheiten