Diese Internetseite beschäftigt sich mit der Novelle der
BundesImmissionsschutzverordnung die zu einer Pflicht zur Nachrüstung von vielen Kaminen, Kaminöfen und Kachelöfen mit Rußfiltern führt.
Ursächlich für die Novellierung ist der steigende Anteil von
Feinstaub aus Kaminen, Kaminöfen und Kachelöfen in der Luft.
Diese Seite gliedert sich in mehrere Unterseiten:
Zuerst erhalten Sie hier einen
Überblick über das Gesetz gegen Feinstaub aus Kaminen und Kaminöfen.
Anschließend erfahren Sie
wieviel Feinstaub Kamine, Kaminöfen und Kachelöfen bei der Verbrennung von Holz emittieren und welche Krankheiten
durch Feinstaub aus Kaminen entstehen.
Die Russfilter-Pflicht für Kamine trifft jedoch nicht jede Holzfeueranlage. Deshalb folgt der Abschnitt mit
Informationen, welcher Kamin, Kaminofen und Kachelofen einen
Rußfilter benötigt und eine Einteilung der Typklassen für Kamine. Entscheidend sind hier
Grenzwerte für den Feinstaub den ein Kamin emittiert.
Daraus folgt auch schon die nächste Seite:
Gesetzliche Grenzwerte für Feinstaub durch Kamine, Kaminöfen und Kachelöfen.
Besitzen Sie bereits einen Kamin, Kaminofen oder Russfilter und stellen fest, daß Sie der Rußfilter-Pflicht unterliegen oder zukünftig unterliegen werden, finden Sie hier die
Antwort auf Ihre Frage:
Wo erhalten ich einen Rußfilter für meinen Kamin, Kaminofen oder Kachelofen?
Abschließend finden Sie Informationen zu dem Thema
Wer kontrolliert den Einbau eines Russfilters in meinen Kamin, Kaminofen oder Kachelofen?